Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 Definitionen
In dieser Vereinbarung werden die folgenden Definitionen verwendet:
Käufer: Der Verbraucher oder das Unternehmen, das über Ticketpoint ein Ticket für eine Veranstaltung kauft;
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ticketpoint;
Buchung: Abschluss einer Vereinbarung, bei der der Käufer eine Vereinbarung mit einem Veranstaltungsorganisator in der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Weise abschließt;
Eintrittspreise: Der Preis des Tickets, ohne zusätzliche Kosten oder zusätzliche Lieferungen, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Verwaltungskosten, die Ticketpoint für die Buchung schulden;
Veranstaltung: Die Veranstaltung, bei der – beispielhaft, aber nicht ausschließlich – eine Aufführung aufgeführt wird, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – eine Musical-, Theater-, Theater- oder Musicalaufführung, ein Konzert, eine Show oder eine Sportveranstaltung, für die das Ticket erworben wurde wurde gekauft;
Ort: Der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet;
Veranstalter: Die Partei, die die Veranstaltung organisiert und mit der beim Kauf des Tickets der Vertrag zustande kommt;
Vereinbarung: Die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Käufer;
Telefonverkauf: Verkauf, der über die von Ticketpoint zur Verfügung gestellte Telefonnummer 0900-90008000 erfolgt. Diese Anzahl kann je nach Veranstaltung unterschiedlich sein;
Ticket: Die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung;
Ticketpoint: Das Privatunternehmen mit beschränkter Haftung Ticketpoint Nederland B.V., mit Sitz in Postfach 2114, 5300 CC Zaltbommel
Website: Die Website www.ticketpoint.nl.
Artikel 2 Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über Ticketpoint erbrachten Leistungen und Angebote, für jede Buchung von Tickets, sowohl telefonisch, über die Ticketpoint-Websites als auch im Filialverkauf. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur in schriftlicher Form abgewichen werden.
2.2 Für den Vertrag gelten gegebenenfalls auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die im jeweiligen Fall auf dessen Website heruntergeladen werden können. Der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, kann eine Hausordnung und/oder Verhaltensregeln anwenden, die auf seiner Website heruntergeladen werden können. Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Käufer vorab auch mit diesen Bedingungen einverstanden.
Artikel 3 Zustandekommen einer Vereinbarung
3.1 Beim Anbieten und Verkaufen von Tickets fungiert Ticketpoint als Bevollmächtigter des Veranstalters zum Zweck des Vertragsabschlusses zwischen Käufer und Veranstalter. Ticketpoint ist nicht Vertragspartei des Vertrages, der durch den Kauf eines Tickets zustande kommt. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Käufer über Ticketpoint eine Buchung für ein oder mehrere Tickets getätigt hat. Ticketpoint stellt im Auftrag des Veranstalters die Eintrittskarten für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung. Der Versand der Tickets erfolgt durch Ticketpoint im Auftrag des Veranstalters an den Käufer.
3.2 Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung:
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer eine Buchung vorgenommen hat. Ticketpoint kann den Vertrag allein nach eigenem Ermessen im Namen des Veranstalters einseitig kündigen oder Schadensersatz verlangen oder Erfüllung verlangen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht nachkommt.
3.3 Eine Buchung ist für den Käufer unwiderruflich. Es ist dem Käufer nicht möglich, Änderungen an einem abgeschlossenen Vertrag vorzunehmen.
Artikel 4 Tickets
4.1 Tickets können von einem Käufer über die Ticketpoint-Website oder über den Shop-Verkauf oder telefonisch über die von Ticketpoint auf seiner Website angegebene Telefonnummer gebucht werden
4.2 Die von Ticketpoint gelieferten Tickets sind und bleiben Eigentum des Veranstalters und werden dem Käufer von Ticketpoint zur Verfügung gestellt.
4.3 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters und/oder Ticketpoints ist es nicht gestattet:
ich. Die Tickets an Dritte verkaufen oder die Tickets auf andere kommerzielle Weise direkt oder indirekt an Dritte weitergeben;
ii. Die Eintrittskarten in kommerziellen Mitteilungen – in welcher Form auch immer – anzubieten oder in sonstiger Weise auf die Eintrittskarten hinzuweisen;
4.4 Wenn der Käufer in irgendeiner Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ticketpoint oder dem Veranstalter verstößt, können Ticketpoint und/oder Veranstalter die Tickets für ungültig erklären; Inhabern dieser Tickets wird im jeweiligen Fall der Zutritt zur Veranstaltung verweigert, ohne Anspruch auf Entschädigung.
4.5 Ticketpoint und/oder Veranstalter behalten sich das Recht vor, eine maximale Anzahl zu buchender Tickets festzulegen. Buchungen, die dieses Maximum überschreiten, können ohne vorherige Ankündigung angepasst/storniert werden.
4.6 Die Preise für Tickets können aufgrund möglicher zusätzlicher Kosten, beispielsweise für Reservierung, Zahlung und/oder Lieferung, höher sein als die von Ticketpoint auf den Tickets aufgedruckten Preise. Es gelten die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze.
4.7 Die zusätzlichen Buchungskosten können je nach Art und Zeitpunkt des Kaufs unterschiedlich sein. Alle Kosten werden bei der Buchung angezeigt. Es fallen keine anderen als die ausgewiesenen Kosten an.
4.8 Tickets gewähren nur dann Zutritt zur gebuchten Veranstaltung, wenn das Ticket mit dem Kontrollstreifen versehen ist.
Artikel 5 Erfüllung
5.1 Ticketpoint ist bestrebt, die Tickets vor Beginn der Veranstaltung, mindestens jedoch 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, an den Käufer zu versenden, sofern der Kaufpreis für die Tickets bezahlt ist. Sollten die Tickets nicht rechtzeitig beim Käufer eingegangen sein, muss sich der Käufer schriftlich (per Brief oder E-Mail) an Ticketpoint wenden.
5.2 Nach Erhalt der bestellten Tickets sind diese vom Käufer auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Bei fehlerhaft ausgedruckten Tickets erhält der Käufer auf erste schriftliche Anfrage Ersatztickets ohne zusätzliche Kosten, sofern der Käufer die bereits gelieferten Tickets an Ticketpoint zurücksendet. Ein solcher Antrag muss die entsprechenden Angaben und Gründe enthalten. Sofern der Kunde Ticketpoint nicht innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informiert hat, kann Ticketpoint von einem Umtausch der Tickets absehen.
5.3 Ticketpoint behält sich jederzeit das Recht vor, Buchungen von Käufern abzulehnen oder zusätzliche Bedingungen für Buchungen aufzuerlegen.
Artikel 6 Haftung
6.1 Ticketpoint kann nicht als Veranstalter der Veranstaltung angesehen werden und ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Garantie für die (künstlerische) Qualität und den Inhalt der Veranstaltung und den Ablauf der Veranstaltungen in oder um die Location und übernimmt keine Haftung dafür die Grundlage dieser Haftung.
6.2 Wenn und soweit die Veranstaltung durch den Veranstalter oder den Standortinhaber abgesagt wird, erstattet Ticketpoint dem Käufer niemals selbstständig Eintrittsgelder. Es kann vorkommen, dass ein Veranstalter von Ticketpoint eine Rückerstattung verlangt, wobei Ticketpoint wiederum lediglich als Vermittler im Namen des Veranstalters auftritt.
6.3 Ticketpoint kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Käufer durch Tod, Verletzung, Unfall, Verletzung, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl vor, während oder infolge eines Besuchs der Veranstaltung oder des Veranstaltungsortes entstehen.
6.4 Wenn und soweit Ticketpoint aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, kann der Käufer hieraus keinen Anspruch auf Schadensersatz herleiten.
6.5 Ticketpoint übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Tickets durch den Käufer, gleich aus welchem Grund. Für den Fall, dass Ticketpoint vom Käufer Ersatztickets verlangt, ist Ticketpoint berechtigt, hierfür Kosten in Rechnung zu stellen.
6.6 Soweit die Haftung von Ticketpoint ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und/oder Erfüllungsgehilfen von Ticketpoint.