Ticketpoint-Garantie
Für 3,50 € pro Ticket können Sie Ihre Tickets in eine Ticketpoint-Garantie einlösen. Die Ticketpoint-Garantie ist keine Versicherung. Für Veranstaltungen kann eine Ticketpoint-Garantie abgeschlossen werden, falls Sie die Veranstaltung nicht besuchen können. Die Ticketpoint-Garantie kann nur zum Zeitpunkt der Ticketbestellung abgeschlossen werden und ist an die Anzahl der bestellten Tickets gebunden. Sie müssen Ticketpoint die Absage schnellstmöglich, spätestens jedoch 3 x 24 Stunden (Sonn- und Feiertage ausgenommen) nach der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Im Falle einer Stornierung müssen Sie über ein entsprechendes Dokument (ärztliche Bescheinigung/ANWB-Bericht, Aufnahmenachweis, Sterbeanzeige usw.) verfügen.
Im Falle einer Stornierung müssen Sie die Eintrittskarten mit Kontrollstreifen und Beleg innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung zurücksenden. Sie erhalten das Geld innerhalb von 2 Wochen auf dem angegebenen Konto. Wir erstatten Ihnen lediglich die Kosten für die Eintrittskarte. Kosten für die Ticketpoint-Garantie und Reservierungskosten werden im Falle einer Stornierung nicht erstattet. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit Ticketpoint akzeptieren Sie ausdrücklich und vorbehaltlos die Geltung der nachstehenden Bedingungen. In den in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet Ticketpoint. Versicherungsart: Stornogarantie Versichert sind die Personen, die im Besitz einer gültigen Stornobescheinigung in Verbindung mit einem gültigen Ticket sind. Versicherte(r) Zins(e): Vom Versicherten erworbenes Ticket (Ticketbetrag ohne Servicekosten, Nebenkosten und Prämie).
Abdeckung:
* Tod, schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung einer versicherten Person, sofern dies vom behandelnden Arzt/Facharzt medizinisch festgestellt wurde; * Tod, schwere Erkrankung oder schwere unfallbedingte Verletzung von Verwandten durch Blutsverwandtschaft und/oder Heirat ersten oder zweiten Grades einer versicherten Person, sofern dieses Ereignis innerhalb von 60 Tagen vor dem ursprünglich geplanten Eintrittstermin des Ereignisses eintritt und dies medizinisch festgestellt wurde durch den behandelnden Arzt/Facharzt; * der Eintritt vorhersehbarer Komplikationen für den Versicherten, seinen Ehegatten oder die Person, mit der der Versicherte auf Dauer zusammenlebt (laut Melderegister); * schwerer Sachschaden infolge eines Brandes, einer Explosion, eines Einbruchs oder einer Naturgewalt, der das Eigentum eines Versicherten oder des Unternehmens, in dem der Versicherte arbeitet (beide in den Niederlanden), so beeinträchtigt, dass seine Anwesenheit dringend erforderlich ist erforderlich; * dauerhaftes Scheitern der Ehe des Versicherten, für die ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde; Die Auflösung eines notariellen Lebenspartnerschaftsvertrages kommt der endgültigen Zerrüttung der Ehe gleich. * Diebstahl, Unterschlagung oder Verlust bzw. Totalschaden der für die Anreise zur Veranstaltung genutzten Transportmittel (ausgenommen Mietwagen) durch Kollision, Feuer oder Explosion innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Vertragsbeginn: Gültige Stornobescheinigung nach Kauf in Verbindung mit einem gültigen Ticket bzw. gültige Stornobescheinigung nach Kauf innerhalb von 3 x 24 Stunden (Sonn- und Feiertage ausgenommen) nach Kauf eines gültigen Tickets, wobei das Vertragsende nicht in Anspruch genommen wird innerhalb eines Monats nach dem Kauf erfolgen. Vertragsablaufdatum: Beginn der Veranstaltung (*Startzeit auf dem Ticket), auf die sich die mit dem Ticket verbundene Rücktrittserklärung bezieht. Premium: Siehe Stornobescheinigung.
Zusätzliche Bedingungen:
Ausschlüsse: Die Ticketpoint-Garantie schuldet keine Entschädigung für Schäden, Kosten oder Unfälle, die durch Folgendes verursacht wurden, sich daraus ergeben oder daraus resultieren: 1.1 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten (oder der Versicherten); 1.2 bewaffneter Konflikt, Bürgerkrieg, Aufstand, Bürgerunruhen, Aufruhr und Requisition; 1.3 atomare Nuklearreaktion, unabhängig davon, wie sie entstanden ist; 1.4 eine chemische, biologische, biochemische oder elektromagnetische Waffe; 1.5 Terrorismus, böswillige Verunreinigung oder vorbeugende Maßnahmen; 1.6 Handlungen oder Verhaltensweisen zur Vorbereitung auf Terrorismus, böswillige Kontamination oder vorbeugende Maßnahmen. Pflichten des Versicherten Sobald dem Versicherten ein Ereignis bekannt wird, das zu einer Verpflichtung zur Auszahlung der Ticketpoint-Garantie führen kann, ist er verpflichtet: 2.1 Ticketpoint-Garantie schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 x 24, schriftlich zu melden Stunden (außer Sonn- und Feiertage) Zeit, um die Veranstaltung anzumelden und die Tickets zu stornieren. Dem Bericht muss eine Erklärung über die Ursache oder die Umstände beigefügt werden. das Ereignis ist eingetreten; 2.2 Ticketpoint-Garantie, alle gewünschten Daten und Dokumente so schnell wie möglich in der von Ticketpoint.nl-Garantie gewünschten Form bereitzustellen und weiterzuleiten, bestehend aus mindestens einem ausgefüllten Schadensformular, einem gültigen Ticket und einer Stornierungsbescheinigung einschließlich beigefügtem Original-Kontrollbeleg und Belegen, d. h. Ärztliches Attest (falls zutreffend), polizeiliches Attest (falls zutreffend) und Auszug aus dem Melderegister. 2.3 Ticketpoint garantiert die uneingeschränkte Kooperation und unterlässt alles, was den Interessen der Ticketpoint-Garantie schaden könnte; 2.4 alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Kosten im Sinne dieser Versicherung zu verhindern oder zu begrenzen; 2.5 um einem Sachverständigen die Beurteilung des Schadens zu ermöglichen, bevor eine Reparatur oder Zerstörung (einschließlich Verschwinden) stattgefunden hat; 2.6 schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, an der das versicherte Interesse beteiligt ist. Bei Nichterfüllung von Verpflichtungen ist Ticketpoint Garantie nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherte einer in der Bedingung genannten Verpflichtung nicht nachkommt oder wenn ein versicherter Umstand vorliegt, der beim Kauf vorhersehbar war, es sei denn, er weist nach, dass er hierfür kein Verschulden trifft die Interessen der Ticketpoint-Garantie sind hierdurch nicht geschädigt worden. Gibt der Versicherte vorsätzlich eine falsche, unrichtige oder unvollständige Erklärung und/oder Darstellung ab, entfällt jeglicher Leistungsanspruch. Sonstige Versicherungen Ticketpoint-Garantie schuldet keine Entschädigung für Schäden oder Kosten, die im Rahmen einer anderen Versicherung oder Bestimmung versichert sind, unabhängig davon, ob diese älter ist oder nicht. Leistungen aus der Unfallversicherung sind von dieser Regelung nicht umfasst. Ablauffrist Hat Ticketpoint Guarantee zu einem Anspruch eines Anspruchstellers aus der Versicherung endgültig Stellung bezogen, sei es durch ein Zahlungsangebot im Wege der Schlussabrechnung oder durch Ablehnung des Anspruchs, so verfällt die Frist nach Ablauf eines Jahres Mit dem Tag, an dem der Rechteinhaber oder sein Bevollmächtigter von dieser Stellung Kenntnis erlangt hat, erlischt jeglicher Anspruch gegenüber Ticketpoint-Garantie hinsichtlich des dem Anspruch zugrunde liegenden Schadensfalls, es sei denn, dass der Rechteinhaber die Position von Ticketpoint-Garantie innerhalb einer Frist bestritten hat Diese Periode. Prämienzahlung Die versicherte Person schuldet die Prämie beim Kauf des Tickets in Verbindung mit der Stornobescheinigung bzw. beim nachträglichen Kauf der Stornobescheinigung. Ticketpoint-Garantie ist niemals zur Rückerstattung der Prämie verpflichtet. Für Schadensversicherungsverträge, die Ticketpoint-Garantie mit privaten Versicherten abschließt, gilt niederländisches Recht. – Für personenbezogene Daten, die unser Unternehmen in eine personenbezogene Registrierung einbezieht, gelten Datenschutzbestimmungen. Blutsverwandte und angeheiratete Verwandte Hierunter versteht man ausschließlich: – Erster Grad: der Ehegatte, die Schwiegereltern oder Pflegeeltern, die eigenen Kinder des Versicherten sowie die Pflege- und/oder Stiefkinder. Als Ehemann bzw. Ehefrau gilt auch die Person, mit der der Versicherte dauerhaft zusammenlebt oder mit der er einen Lebensgemeinschaftsvertrag hat – zweiten Grades: die Brüder, Schwestern, Schwägerinnen, Großeltern usw Enkelkinder des Versicherten. Unfall Eine plötzliche, unerwartete äußere Krafteinwirkung auf den Körper des Versicherten, die unmittelbar zu einer medizinisch nachweisbaren Körperverletzung führt, die den Tod oder eine vorübergehende oder dauerhafte Invalidität zur Folge hat.
Wenn Sie eine Ticketpoint-Garantie auf eine Dauerkarte und ein Passepartout abgeschlossen haben, gelten folgende Bedingungen:
– Rückerstattungen erfolgen nur für die gesamte Dauerkarte oder das Passepartout und nicht für einzelne Spiele/Veranstaltungen.
– Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen möchten, müssen Sie, wie bereits erwähnt, einen schriftlichen Nachweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie an mindestens der Hälfte der Spiele/Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten.
Einem Unfall gleichgestellt sind: a. Akute Vergiftungen infolge der plötzlichen und unbeabsichtigten Einnahme von Gasen, Dämpfen, flüssigen oder festen Stoffen, mit Ausnahme einer Vergiftung durch die Einnahme von Arzneimitteln und mit Ausnahme der Einnahme von Allergenen: b . Kontamination durch Keime oder allergische Reaktion, wenn diese Kontamination oder Reaktion eine direkte Folge eines unfreiwilligen Sturzes ins Wasser oder eine andere Substanz ist oder die Folge eines Eindringens ins Wasser ist, um Menschen, Tiere oder Sachwerte zu retten: c. Die plötzliche und unbeabsichtigte Aufnahme von Stoffen oder Gegenständen in den Verdauungstrakt, die Atemwege, die Augen und die Hörorgane und führt zu inneren Verletzungen, mit Ausnahme eindringender Keime oder Allergene; D. Verstauchungen, Luxationen und Risse von Muskel- und Bändergewebe, sofern diese Verletzungen plötzlich aufgetreten sind und ihre Art und Lage medizinisch festgestellt werden kann. e. Erstickung, Ertrinken, Erfrierungen, Hitzschlag, Hitzschlag; F. Erschöpfung, Hunger, Absterben und Sonnenbrand aufgrund unvorhergesehener Umstände. G. Wundinfektion oder Blutvergiftung durch Eindringen von Keimen in eine durch einen versicherten Unfall verursachte Verletzung; H. Komplikationen oder Verschlimmerung der durch einen versicherten Unfall verursachten Verletzung als direkte Folge der Ersten Hilfe oder der durch diesen Unfall erforderlichen medizinischen Behandlung. Ausschlüsse hinsichtlich des Unfallrisikos.
Ticketpoint-Garantie ist nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten in Bezug auf:
a. Unfälle, die vorsätzlich oder mit Zustimmung des Versicherten oder eines anderen Leistungsinteressenten verursacht wurden; B. Unfälle im Zusammenhang mit der Begehung oder Beteiligung einer Straftat oder versuchten Straftat durch die versicherte Person; C. Unfälle, die aus einem Risiko resultieren, bei dem der Versicherte sein Leben oder seinen Körper leichtfertig gefährdet hat, es sei denn, dieses Risiko war zur ordnungsgemäßen Ausübung seines Berufes, zur legitimen Selbstverteidigung oder zum Versuch, sich selbst, andere, Tiere oder Eigentum zu retten, notwendig; d . Unfälle ereignen sich infolge eines Krankheitszustandes oder infolge körperlicher oder geistiger Anomalien des Versicherten; e. Psychische Störungen, unabhängig von ihrer Ursache, es sei denn, sie sind medizinisch nachweisbar eine direkte Folge der durch einen versicherten Unfall verursachten Hirnverletzung; F. Unfälle, die durch den Einfluss alkoholischer Getränke verursacht wurden, es sei denn, der Versicherte hatte zum Zeitpunkt des Unfalls nachweislich weniger als 0,8 Promille Alkohol im Blut; G. Unfälle, deren Eintritt in irgendeiner Weise mit dem Konsum oder der Abhängigkeit von berauschenden, stimulierenden oder ähnlichen Substanzen zusammenhängt, es sei denn, der Konsum erfolgt nach ärztlicher Verordnung und der Versicherte hat sich an die Gebrauchsanweisung gehalten; H. Darmbruch, Hexenschuss, Bandscheibenvorwölbung, Nucleolipulposis-Hernie), rissige Sehnenscheidenentzündung (Tendovaginitis lateralis) oder Golfarm (Epicondylitus medialis); ich. Die Folgen einer vom Versicherten durchgeführten medizinischen Behandlung, die nicht in Zusammenhang mit einem versicherten Unfall steht, der diese Behandlung erforderlich gemacht hat; j. Unfälle, die dem Versicherten als Fahrer eines Motorrads mit einem Hubraum von 50 ccm oder mehr passieren, wenn der Versicherte das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; k. Unfälle im Zusammenhang mit der Nutzung eines Motorflugzeugs außer als Passagier; Unfälle infolge von: Fahrten über Gletscher, es sei denn, sie werden von einem anerkannten Führer geleitet; Klettern Teilnahme an und Training für Wettbewerbe mit Kraftfahrzeugen, Motorbooten und Mopeds, wenn bei diesem Wettbewerb das Geschwindigkeitselement vorherrscht. Gruppenreservierung Bei Gruppenreservierungen (durch eine natürliche oder juristische Person) besteht ein Anspruch auf Entschädigung nur für diejenigen, die einen Versicherungsfall erleben, oder für diejenigen, die sonst als Anspruchsberechtigte gelten, sofern dieser Anspruchsberechtigte dies ist ebenfalls im Besitz einer gültigen Stornobescheinigung.